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Notfallreform beschlossen: Notaufnahmen entlasten und Patient:innen gezielter versorgen

vor 2 Stunden
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Die medizinische Versorgung in Notfällen soll künftig effizienter organisiert werden. Mit deutlicher Mehrheit hat der Bundestag eine Reform verabschiedet, die Krankenhäuser und Rettungsdienste entlasten und Patient schneller zur passenden medizinischen Anlaufstelle führen soll. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Integrierte Zentren als erste Anlaufstelle


Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Konzepts sind die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ), die an Krankenhausstandorten entstehen sollen. Sie dienen als zentrale Anlaufpunkte für Menschen, die kurzfristig medizinische Hilfe benötigen.


Dort wird zunächst eingeschätzt, wie dringend eine Behandlung erforderlich ist. Anschließend erfolgt die Weiterleitung an die geeignete Stelle: Je nach Gesundheitszustand kann dies eine kooperierende Arztpraxis, eine Notdienstpraxis oder die Notaufnahme des Krankenhauses sein. Auf diese Weise sollen die Kliniken vor allem jene Fälle behandeln, die tatsächlich eine stationäre Notfallversorgung benötigen.


Digitale Unterstützung bei der Ersteinschätzung


Auch digitale Technologien sollen die Abläufe verbessern. Das medizinische Fachpersonal soll bei der Beurteilung der Beschwerden künftig sowohl auf Daten aus der elektronischen Patientenakte als auch auf Anwendungen künstlicher Intelligenz zurückgreifen können.


Verlässliche Finanzierung und besserer Informationsaustausch


Die Gesetzesänderungen betreffen nicht nur die Versorgung in den Kliniken. Erstmals soll auch die Finanzierung der Rettungsdienste eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erhalten.


Darüber hinaus ist vorgesehen, die Kommunikation zwischen Rettungsdienst und medizinischen Einrichtungen zu vereinheitlichen. Rettungswagen sollen künftig nach festgelegten Standards Informationen an Krankenhäuser und Arztpraxen weitergeben.


Entscheidung des Bundesrates steht noch aus


Damit die Reform endgültig verabschiedet werden kann, fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer soll sich am 20. November mit dem Gesetz befassen.

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