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Psychotherapie in der Krise: Krankenkassen fordern Meldepflicht und zentrale Terminvergabe

  • 25. Juli 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Aufgrund der anhaltend langen Wartezeiten in der Psychotherapie bringen die gesetzlichen Krankenkassen eine Meldepflicht für verfügbare Behandlungskapazitäten ins Gespräch. Parallel dazu setzen sie sich für eine zentrale und koordinierte Terminvergabe ein. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorsitzende des Spitzenverbandes der Krankenkassen, erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Wir haben keinen Mangel an Psychotherapieplätzen. Aber gerade schwer psychisch Kranke haben Probleme, einen Therapieplatz zu finden.“


Patienten im Warteschleifen-Dilemma


Stoff-Ahnis beschreibt die Situation vieler Betroffener als belastend und wenig zielführend: „Heute ist es vielfach so, dass psychisch Erkrankte eine Praxis nach der anderen anrufen, auf den Anrufbeantworter sprechen und dann zu Hause auf den Rückruf hoffen, der selten kommt.“ Sie kritisiert den derzeitigen Zustand scharf und betont: „Diesen unverantwortlichen Zustand wollen wir nicht länger hinnehmen (…)“.


Gesetzliche Verpflichtung zur Meldung freier Kapazitäten geplant


Die Kassen schlagen vor, Psychotherapeut:innen rechtlich zu verpflichten, freie Plätze an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen zu melden. Diese Servicestellen sind gesetzlich dazu angehalten, innerhalb von vier Wochen einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde zu vermitteln.


Laut dem Spitzenverband wird dieses Ziel allerdings nicht erfüllt: Im Jahr 2023 seien über die Hälfte der Anfragen (54 Prozent) entweder gar nicht oder nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bearbeitet worden.

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