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Reform des Sexualstrafrechts: Härtere Strafen und längere Verjährungsfristen geplant

vor 8 Stunden
2 Min. Lesezeit

Das deutsche Sexualstrafrecht steht vor einer umfassenden Reform. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig möchte bestehende Gesetzeslücken schließen und die strafrechtlichen Konsequenzen für bestimmte Sexualdelikte deutlich verschärfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus ihrem Ministerium enthält sowohl neue Straftatbestände als auch strengere Strafvorgaben. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Eine wesentliche Neuerung betrifft sexuelle Belästigungen, die ohne körperlichen Kontakt stattfinden. Künftig könnten auch sexuell übergriffige Äußerungen und Gesten strafrechtliche Folgen haben. Hierfür ist die Einführung eines eigenständigen Straftatbestands im Strafgesetzbuch vorgesehen.


Deutlich höhere Mindeststrafen bei schweren Sexualdelikten


Besonders gravierende Sexualstraftaten sollen nach den Plänen des Justizministeriums konsequenter geahndet werden. Bei Vergewaltigungen, an denen mehrere Täter gemeinschaftlich beteiligt sind, ist künftig eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorgesehen.


Auch bei gemeinschaftlich verübten sexuellen Übergriffen oder sexueller Nötigung sollen die gesetzlichen Mindeststrafen steigen. Statt der bislang vorgesehenen zwei Jahre müssten Verurteilte in entsprechenden Fällen mindestens drei Jahre Haft verbüßen.


Eine weitere Verschärfung betrifft Vergewaltigungen, aus denen eine Schwangerschaft hervorgeht. Auch hier soll die Untergrenze der Freiheitsstrafe künftig fünf Jahre betragen.


Mehr Zeit für die strafrechtliche Verfolgung


Neben den Strafverschärfungen nimmt der Gesetzentwurf die Verjährungsregelungen in den Blick. Für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll künftig eine einheitliche Verjährungsfrist von 20 Jahren gelten.


Damit würde sich der Zeitraum für eine mögliche Strafverfolgung in bestimmten Fällen erheblich verlängern. Nach derzeitiger Rechtslage können einzelne Taten abhängig von den rechtlichen Umständen bereits nach fünf Jahren verjähren.


Betäubte Opfer sollen auch Jahre später Anzeige erstatten können


Hinter der geplanten Neuregelung steht unter anderem die Problematik sexueller Übergriffe unter dem Einfluss betäubender Substanzen. Werden Betroffene beispielsweise durch chemische Mittel außer Gefecht gesetzt, fehlt ihnen mitunter die Erinnerung an das Geschehen. In einigen Fällen wird eine Straftat deshalb erst Jahre später bekannt, etwa wenn entsprechende Videoaufnahmen auftauchen.


Die längeren Verjährungsfristen sollen verhindern, dass solche Taten allein wegen des Zeitablaufs strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können.

Bundesjustizministerin Hubig betonte in diesem Zusammenhang, sie wolle gewährleisten, „dass Vergewaltigungen auch noch viele Jahre nach der Tat verfolgt und bestraft werden können“.

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