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Senat stimmt mit Mehrheit ab: Frankreich plant Abschaffung der Verjährung bei Kindesmissbrauch

vor 57 Minuten
2 Min. Lesezeit

In Frankreich soll sexueller Missbrauch von Minderjährigen künftig zeitlich unbegrenzt strafrechtlich verfolgt werden können. Dafür sprach sich der französische Senat in der Nacht zum Donnerstag mit einer deutlichen Mehrheit von 252 zu 80 Stimmen aus. Die entsprechende Regelung ist Teil eines Gesetzespakets, das den Schutz vor Sexualstraftaten verbessern soll. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Da auch die Nationalversammlung dem Vorhaben bereits zugestimmt hat, steht die endgültige Abschaffung der bisherigen 30-jährigen Verjährungsfrist für Sexualverbrechen an Kindern bevor.


Während die Nationalversammlung zunächst eine Ausweitung auf weitere schwere Straftaten, darunter Mord, befürwortet hatte, entschied sich der Senat für eine begrenztere Regelung. Die Aufhebung der Verjährung soll ausschließlich Sexualstraftaten gegen Minderjährige betreffen. Bislang unterliegen Straftaten in Frankreich grundsätzlich einer Verjährungsfrist. Eine Ausnahme bilden Verbrechen gegen die Menschlichkeit.


Tragischer Todesfall gab den Anstoß


Über das gesamte Gesetzespaket zum Schutz von Kindern soll der Senat am kommenden Dienstag entscheiden. Anschließend wird sich der Vermittlungsausschuss mit dem Vorhaben befassen.


Angestoßen wurden die Reformbemühungen durch den gewaltsamen Tod der elfjährigen Lyhanna im Juni. Als mutmaßlicher Täter gilt ein Mann, gegen den bereits zuvor mehrere Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs eingegangen waren. Diese hatten jedoch keine Konsequenzen nach sich gezogen.


Daraufhin machten sich rund 140 Organisationen aus dem Frauen- und Kinderschutz für eine umfassende Reform stark. Ihre zentrale Forderung lautete, in einem umfassenden Gesetz „die Opfer ins Zentrum stellen“.


Einheitliche Standards für Ermittlungen


Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Reform betrifft den Umgang mit Missbrauchsvorwürfen. Künftig sollen Ermittlungsbehörden nach einer entsprechenden Anzeige bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen.


Dazu gehören:

  • die Befragung der betroffenen Person,

  • die Anhörung des Tatverdächtigen,

  • die Sicherung relevanter Beweise,

  • die Überprüfung, ob möglicherweise weitere Opfer betroffen sind.


Darüber hinaus sind regelmäßige Einzelgespräche an Grundschulen vorgesehen. Auf diese Weise sollen mögliche Missbrauchsfälle frühzeitig erkannt werden. Die Einführung dieser Maßnahme ist allerdings erst für das Jahr 2032 geplant.


Schärfere Regeln für digitale Sexualdelikte


Auch im Internet soll der Schutz vor sexuellen Übergriffen verbessert werden. Die Verbreitung sexualisierter Darstellungen, insbesondere KI-generierter Deepfakes, soll künftig härtere strafrechtliche Konsequenzen haben. Dabei geht es unter anderem um manipulierte Bilder, auf denen Personen künstlich nackt dargestellt werden. Zudem sollen Anbieter kostenpflichtiger sexueller Inhalte, darunter Plattformen wie OnlyFans, strengeren gesetzlichen Vorgaben unterliegen.


Unternehmen sollen bei Verdachtsfällen handeln


Weitere Änderungen betreffen die Verantwortung von Arbeitgebern. Sobald Hinweise auf sexuelle Übergriffe im beruflichen Umfeld bekannt werden, sollen Unternehmen künftig verpflichtet sein, den Vorwürfen durch eine interne Untersuchung nachzugehen.

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