Social Media: EU plant strengere Altersgrenzen und neue Schutzvorgaben
Kinder unter 13 Jahren könnten künftig keinen Zugang mehr zu sozialen Netzwerken wie TikTok, Snapchat oder Instagram haben. Das ist Teil der Pläne von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Auch für Jugendliche ab 13 Jahren sind zusätzliche Schutzmaßnahmen vorgesehen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Bereits heute schreiben die großen sozialen Plattformen in ihren Nutzungsbedingungen grundsätzlich ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Nach Auffassung der EU-Kommission wird allerdings nicht ausreichend überprüft, ob diese Altersgrenze tatsächlich eingehalten wird.
Für Jugendliche ab 15 Jahren soll eine Nutzung weiterhin möglich sein, sofern die jeweiligen Plattformen bestimmte Anforderungen erfüllen und entsprechend auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind.
Schutz vor problematischen Funktionen
Zu den geplanten Kriterien gehören unter anderem Einschränkungen bei Funktionen, die eine besonders intensive Nutzung fördern können. Dazu zählen beispielsweise Algorithmen, die auf eine möglichst lange Verweildauer der Nutzer ausgerichtet sind.
Auch das sogenannte Infinite Scrolling – also das fortlaufende Nachladen neuer Inhalte – sowie die automatische Wiedergabe von Videos sollen auf entsprechend eingestuften Plattformen abgeschaltet werden.
Darüber hinaus sollen technische Werkzeuge zur Verfügung stehen, mit denen sich die tägliche Bildschirmzeit begrenzen lässt. Weitere Schutzmechanismen sollen ebenfalls dazu beitragen, die Nutzung für Minderjährige sicherer zu gestalten.
Gesundheitliche Folgen im Fokus
Die EU-Kommission verweist bei ihren Überlegungen insbesondere auf mögliche Auswirkungen einer intensiven Smartphone- und Social-Media-Nutzung auf Kinder und Jugendliche. Von der Leyen warnte vor Schlafmangel, Ängsten und einer nachlassenden Konzentrationsfähigkeit.
Gesetzgebungsverfahren steht noch bevor
Ein europaweit verbindliches Verbot ist allerdings noch keine beschlossene Sache. Die EU-Kommission will zunächst einen konkreten Gesetzesvorschlag vorlegen, in dem die geplanten Regelungen näher festgelegt werden.
Die Kommission besitzt innerhalb der EU das Initiativrecht für neue Richtlinien und Verordnungen. Nach der Vorlage des Vorschlags müssen sowohl das Europäische Parlament als auch die Mitgliedstaaten über die geplanten Vorschriften beraten. Wie schnell ein endgültiger Beschluss zustande kommt, ist derzeit offen. Das weitere Verfahren kann mehrere Monate, möglicherweise auch Jahre dauern.

