Solarförderung vor dem Aus: Regierung plant Stopp der Vergütung für neue Dachanlagen
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Immer mehr Hausbesitzer setzen auf Photovoltaik: Wer Module auf dem eigenen Dach installiert, erzeugt nicht nur Energie für den Eigenbedarf, sondern erhält bislang auch eine staatliche Vergütung für überschüssigen Strom. Genau dieses Fördermodell steht nun zur Diskussion. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Nach Plänen des Ministeriums sollen Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern künftig keine Einspeisevergütung mehr erhalten.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Steffen Bilger, begründet den Vorstoß mit der angespannten Netzsituation: „Wir haben ja eine Situation in Deutschland, wenn der Wind weht, wenn die Sonne scheint, dass das Netz schon einiges zu bewältigen hat. Also wir haben eine Riesenherausforderung für unsere Energienetze.“
Aus dem Ministerium heißt es ergänzend, dass ein zunehmend dezentrales Stromsystem mit immer mehr Einspeisepunkten dauerhaft stabil funktionieren müsse. Gerade kleinere Anlagen seien wegen deutlich gesunkener Anschaffungskosten häufig auch ohne staatliche Unterstützung rentabel – vorausgesetzt, „sofern sie hohe Eigenverbrauchsanteile realisieren können“.
Wirtschaft und Verbände reagieren unterschiedlich
Beim Energiedienstleister Enpal sieht man den Reformansatz grundsätzlich positiv. Photovoltaikanlagen müssten stärker in die Verantwortung für das Gesamtsystem eingebunden werden. Allerdings fehle dem vorliegenden Entwurf ein klarer Anreizmechanismus, zudem sei er „unnötig bürokratisch“. Statt einzelner Gruppen müsse die Politik die gesamte Energiewirtschaft stärker einbinden.
Deutlich schärfer fällt die Kritik des Bundesverbands Solarwirtschaft aus. Dort spricht man von einem „Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland“. Sollte das Gesetz tatsächlich in Kraft treten, drohten erhebliche Folgen für die Branche: Zahlreiche Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel, außerdem könnten nationale Klimaziele schwerer erreichbar werden.
Ausnahmen bleiben bestehen
Nicht betroffen von den geplanten Änderungen sind sogenannte Balkonkraftwerke sowie bereits bestehende Photovoltaikanlagen. Für diese soll die aktuelle Regelung weiterhin gelten.


