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Tödlicher Angriff im Zug: Zehn Jahre Haft für 26-jährigen Angeklagten

  • vor 1 Stunde
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Nach einem tödlichen Vorfall in einem Regionalzug ist ein 26-jähriger Mann vom Landgericht Zweibrücken zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge als erfüllt an. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Auseinandersetzung bei Fahrkartenkontrolle


Ausgangspunkt des Geschehens war eine Fahrkartenkontrolle Anfang Februar. Der Angeklagte konnte keinen gültigen Fahrschein vorweisen. Als der Zugbegleiter seine Personalien feststellen wollte, kam es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung. Der Mitarbeiter der Bahn erlitt dabei schwere Verletzungen. Infolge der Schläge kam es zu einer Hirnblutung, an der der Mann später verstarb.


Einlassung des Angeklagten


Vor Gericht räumte der 26-Jährige die Tat ein. Er erklärte jedoch, er habe nicht die Absicht gehabt, den Zugbegleiter zu töten. Zudem bat er die Angehörigen des Verstorbenen um Verzeihung. Die Vertreter:innen der Nebenklage bewerteten diese Entschuldigung anders. Sie wiesen die Erklärung im Namen der Opferfamilie als „unaufrichtig“ zurück.


Kritik der Hinterbliebenen am Urteil


Die Angehörigen des Opfers hatten auf eine strengere rechtliche Bewertung der Tat gehofft. Ihr Anwalt kündigte bereits vor der Urteilsverkündung an, Revision beim Bundesgerichtshof einlegen zu wollen. Die Opferfamilie hatte eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes gefordert. Da das Gericht dieser Forderung nicht folgte, blieben Familienmitglieder und Freund:innen der Verkündung des Urteils fern.


Aufzeichnungen und bundesweite Debatte


Der Vorfall ereignete sich in einem Regionalexpress bei Landstuhl und wurde durch Überwachungskameras dokumentiert. Den Aufnahmen zufolge besaß der Angeklagte keinen Fahrschein und verweigerte zunächst die Angabe seiner Personalien.

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