Urteil im Mordprozess: Berliner Palliativarzt zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt
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Im Verfahren gegen einen Berliner Arzt aus der Palliativversorgung hat das Landgericht Berlin am Mittwoch das Urteil gesprochen. Der 41-jährige Angeklagte wurde wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Urteil mit weitreichenden Folgen
Neben der lebenslangen Haft stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Damit entsprach die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte die höchstmögliche Strafe.
Vorwürfe im langjährigen Verfahren
Der Prozess hatte sich über nahezu ein Jahr erstreckt. Dem Arzt, der bei einem ambulanten Pflegedienst tätig war, wurde vorgeworfen, 15 schwerkranken Menschen ein tödlich wirkendes Gemisch aus verschiedenen Medikamenten verabreicht zu haben.
Nach monatelangem Schweigen räumte der Angeklagte überraschend zwölf Tötungen ein. In seiner Erklärung erklärte er, er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten „Leid und Siechtum“ zu ersparen. Zum Ende des Verfahrens entschuldigte er sich erneut bei den Hinterbliebenen.
Weitere Ermittlungen laufen
Parallel zu dem abgeschlossenen Prozess untersucht die Staatsanwaltschaft derzeit 76 weitere Verdachtsfälle. Diese Ermittlungen stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem nun verkündeten Urteil, werden jedoch gesondert geprüft.
Tätigkeit beim Pflegedienst
Zur Tatzeit war der Mediziner bei einem auf Palliativversorgung spezialisierten Pflegedienst beschäftigt. Dort waren schließlich Verdachtsmomente aufgekommen, die die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden auslösten.
Im Prozess traten mehrere Angehörige der Verstorbenen als Nebenkläger auf. Ihre Rechtsvertreter bezeichneten das Geständnis des Arztes als „oberflächlich“ und als „Schlag ins Gesicht der Angehörigen“.
Feststellungen des Gerichts
Nach Überzeugung des Gerichts tötete der Angeklagte zwischen September 2021 und Juli 2024 bei Hausbesuchen zwölf Frauen und drei Männer. In mehreren Fällen soll er zudem Brände in den Wohnungen gelegt haben, um die Taten zu verdecken.
Position der Verteidigung
Die Verteidiger des 41-Jährigen hatten bereits vor der Urteilsverkündung damit gerechnet, dass ihr Mandant zu lebenslanger Haft verurteilt werden könnte. Sie beantragten jedoch, weder die besondere Schwere der Schuld festzustellen noch Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Zur Begründung führten sie an, der Arzt habe nicht aus niederen Beweggründen gehandelt. Er habe in der Vorstellung gelebt, Leid zu lindern; ein Hang zum Töten sei nicht nachgewiesen.

